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Beweissicherung
Zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt es häufig kurz
vor Abschluss der Bauarbeiten zu erheblichen Differenzen
bezüglich der fachgerechten Ausführung (optische und
technische Mängel, Materialeigenschaften, Abschlagszahlungen,
usw.).
Bei Baumaßnahmen helfen
wir durch eine
sachverständige
Zustandserfassung
etwaige Streitigkeiten und
unberechtigte
Schadenersatzforderungen
zu vermeiden. Im Auftrag von
privaten und
öffentlichen
Bauherren tragen wir mit der
Beweissicherung zu einer
Vermeidung von teuren
Rechtsstreitigkeiten bei.
Eine Dokumentation des Bauzustands durch Beschreibung, Fotos, Skizzen
und Vermessungen bestehender Schäden durch einen fachkundigen
Gutachter vermindern das eigene Baurisiko.
Beweissicherung bei Schäden durch
Mieter
Sie stellen bei Auszug Ihres Mieters Schäden fest, deren
Beseitigung der Mieter verweigert. Da Sie möglichst schnell
renovieren und weiter vermieten wollen, haben Sie nicht die Zeit, ein
gerichtliches Beweissicherungsverfahren abzuwarten. Hier ist eine
private Beweissicherung bzw. Dokumentation durch einen
unabhängigen Gutachter angebracht, die dann die Grundlage
für eine spätere - möglicherweise
gerichtliche – Auseinandersetzung ist.
Beweissicherung bei Schäden durch
Handwerker
Bei Bauarbeiten hat ein Handwerker Schäden verursacht oder
eine fehlerhafte Leistung abgeliefert. Er weigert sich, den Fehler
anzuerkennen. Die Bauarbeiten stehen still, sind verzögert
oder behindert. Sie haben nicht die Zeit, um ein gerichtliches
Beweissicherungsverfahren abzuwarten. Hier ist eine private
Beweissicherung bzw. Dokumentation durch einen unabhängigen
Gutachter angebracht, die dann die Grundlage für eine
spätere - möglicherweise gerichtliche –
Auseinandersetzung ist.
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Robert
Graefe • Sophienstraße
7 • 48149
Münster |
www.baugutachten-muenster.de
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